Unfalldeckung einschliessen oder ausschliessen?
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Wer bei demselben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist über dessen obligatorische Unfallversicherung grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann kann die Unfalldeckung in der OKP für diese Zeit sistiert werden. Bei weniger als acht Stunden pro Woche besteht über den Arbeitgeber grundsätzlich nur Berufsunfalldeckung; Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg können in dieser Konstellation als Berufsunfälle gelten.
Beispiel aus dem Alltag
Du arbeitest 60 % bei einem Arbeitgeber und mindestens acht Stunden pro Woche. Deine Nichtberufsunfälle sind über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt. Du kannst bei der Krankenkasse den Unfalleinschluss entfernen lassen.
Worauf du achten solltest
Nicht mehrere Teilzeitstellen einfach zusammenzählen: Die Acht-Stunden-Grenze bezieht sich auf denselben Arbeitgeber. Bei Stellenwechsel, unbezahltem Urlaub oder Arbeitsende Deckung und Nachdeckung kontrollieren. Der Prämienrabatt bei Ausschluss der Unfalldeckung beträgt höchstens 7 % der entsprechenden OKP-Prämie.
Unsere Empfehlung
Bei bestehender Nichtberufsunfalldeckung über den Arbeitgeber Unfalldeckung der Krankenkasse prüfen und gegebenenfalls ausschliessen. Bei Wegfall der Deckung sofort wieder einschliessen.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
