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RECONNECTED ADVISORY · RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Betreuungsabonnemente und administrative Begleitdienstleistungen.

Stand: 26. Oktober 2026Frühere Fassung vom 23. September 2026Frühere Fassung vom 11. Oktober 2026
Auf dieser Seite
  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
  2. Gegenstand und rechtliche Einordnung der Betreuung
  3. Keine Versicherungsvermittlung durch Reconnected Advisory
  4. Abschluss des Abonnements
  5. Abonnementleistungen und Leistungsgrenzen
  6. Mitwirkung und Verantwortung der Kundschaft
  7. Betreuungskapazität und angemessener Aufwand
  8. Preise Zahlung und Zahlungsverzug
  9. Laufzeit Kündigung und Folgen der Beendigung
  10. Vertriebs und Fachpartner
  11. Vergütungen Provisionen und Interessenkonflikte
  12. Mittelverwendung und Finanzierungsphilosophie
  13. Datenschutz und Ermächtigung zur Datenerhebung
  14. Vertraulichkeit
  15. Haftung
  16. Kommunikation elektronische Signaturen und Nachweise
  17. Änderungen der AGB
  18. Schlussbestimmungen
Reconnected Advisory · Joël Haug
Hauptstrasse 40 · 4102 Binningen · Schweiz
[email protected]
+41 79 695 77 39

1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Reconnected Advisory, Inhaber Joël Haug, Hauptstrasse 40, 4102 Binningen, und den natürlichen oder juristischen Personen, die ein Betreuungsabonnement oder eine administrative Einzelleistung beziehen, nachfolgend «Kundschaft».

1.2 Diese Fassung gilt für neue Abschlüsse ab 26. Oktober 2026 über Website, Zahlungslink, E-Mail, Telefon, Schriftform oder persönliches Gespräch. Für bestehende Verträge bleibt die bei Abschluss vereinbarte Fassung massgeblich, bis eine Änderung wirksam vereinbart wird. Abweichende individuelle Vereinbarungen in Textform gehen vor.

1.3 Für Unternehmenskunden gelten die AGB sinngemäss. Wer für ein Unternehmen oder eine andere Person handelt, bestätigt seine ausreichende Bevollmächtigung.

2 Gegenstand und rechtliche Einordnung der Betreuung

2.1 Reconnected Advisory erbringt je nach gewähltem Paket organisatorische, administrative und informatorische Betreuung in den Bereichen Versicherungsübersicht, Krankenkasse, Vorsorge, Steuern, Budget und persönliche Finanzorganisation.

2.2 Die Betreuung umfasst insbesondere Strukturierung, Dokumentenaufbereitung, allgemeine Orientierung, Koordination und eine vereinbarte Fristenkontrolle. Individuelle Versicherungsberatung, konkrete Produktempfehlungen und die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernehmen die zuständigen Fachpartner. Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Fachberatung und keine Vermögensverwaltung.

2.3 Geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, steuerlicher oder versicherungsrechtlicher Erfolg. Einsparungen, Annahmen, Leistungszusagen und Behördenentscheide werden nicht garantiert.

2.4 Zwingende Bestimmungen des Auftragsrechts bleiben vorbehalten.

3 Keine Versicherungsvermittlung durch Reconnected Advisory

3.1 Reconnected Advisory vermittelt im Betreuungsabonnement selbst keine Versicherungsverträge, nimmt keine Anträge im eigenen Namen entgegen und gibt keine verbindlichen Erklärungen für Versicherer ab.

3.2 Reconnected Advisory darf Unterlagen ordnen, allgemein erläutern, Bedürfnisse aufnehmen und nach Benennung von Empfänger, Zweck und ausgewählten Angaben und dokumentierter ausdrücklicher Freigabe der Kundschaft den Kontakt zu einem rechtlich selbstständigen und befugten Vertriebs-, Broker-, Versicherungs- oder Fachpartner herstellen.

3.3 Beratung oder Vermittlung durch einen Partner erfolgt in dessen Verantwortung und aufgrund eines separaten Vertrags. Identität, Funktion, erforderliche Registrierung oder Bewilligung, Bindungen, Informationspflichten und Vergütung des Partners werden nach den anwendbaren Vorschriften offengelegt.

3.4 Rechtsverbindliche Erklärungen für die Kundschaft setzen deren ausdrückliche Zustimmung und, soweit erforderlich, eine separate jederzeit widerrufbare Vollmacht voraus.

4 Abschluss des Abonnements

4.1 Leistungs- und Preisangaben sind eine Einladung zur Bestellung. Die Kundschaft gibt mit Bestellung, Unterzeichnung, elektronischer Bestätigung oder Zahlung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag entsteht mit Annahme durch Reconnected Advisory oder mit Beginn der Leistung.

4.2 Vor Abschluss werden Paket, Preis, Zahlungsperiode, wesentliche Leistungen, Beginn und Kündigung angezeigt. Die Kundschaft bestätigt die Kenntnisnahme der AGB und Datenschutzhinweise.

4.3 Bestellungen können aus sachlichen Gründen abgelehnt werden, insbesondere bei Interessenkonflikten, fehlender Kapazität, unklarer Identität, regulatorischen Bedenken oder ausstehenden Zahlungen.

4.4 Stammdaten können nach dem elektronischen Abschluss berichtigt werden. Änderungen von Paket, Preis, Leistungsumfang oder anderen wesentlichen Bedingungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Gesetzliche und technische Möglichkeiten zur Korrektur vor Abgabe der Bestellung bleiben vorbehalten.

5 Abonnementleistungen und Leistungsgrenzen

5.1 Massgeblich ist die bei Vertragsabschluss veröffentlichte oder individuell bestätigte Leistungsübersicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Betreuung insbesondere:

• Aufnahme und Aktualisierung der Ausgangslage sowie relevanter Vertrags- und Kontaktdaten;

• Überblick und Dokumentenordnung zu Versicherungen, Krankenkasse, Vorsorge und Steuern;

• administrative Unterstützung bei Dokumenten, Korrespondenz, Terminen und Fristen;

• ein Jahres- oder Standortgespräch im vereinbarten Umfang;

• allgemeine Erläuterung von Unterlagen sowie Koordination mit freigegebenen Fach- oder Vertriebspartnern;

• Steuerdeklarationsunterstützung, soweit im Paket enthalten; komplexe Fälle und Zusatzaufwand werden vorgängig vereinbart;

• Kontakt über die vereinbarten Kanäle innerhalb der Bearbeitungszeiten.

5.2 Nicht enthalten sind Produktprämien und Versicherungsbeiträge, Behörden- und Drittgebühren, Rechtsvertretung, Einsprache- und Gerichtsverfahren, notarielle Leistungen, Buchhaltung, komplexe Unternehmens- oder internationale Steuerfälle, Vermögensverwaltung und laufende Anlageüberwachung. Zusatzleistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.

5.3 «Persönliche Betreuung» oder «24 7 Kontakt» erlaubt die jederzeitige Übermittlung von Nachrichten, begründet aber keine Rund-um-die-Uhr- oder Notfallbereitschaft. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb von 48 Stunden von Montag bis Freitag; Wochenenden und gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz zählen nicht. Abwesenheiten werden angemessen kommuniziert.

5.4 Nicht bezogene Inklusivleistungen verfallen am Ende des Vertragsjahres ohne Auszahlung oder Übertragung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.5 Neue Angebote: Reconnected Verbunden ohne Betreuungsgebühr; Reconnected Wirkung CHF 29 pro Monat oder CHF 290 bei Jahresvorauszahlung; Reconnected Business nach individueller Offerte. Die Jahreszahlung für Wirkung liegt CHF 58 unter zwölf Monatszahlungen. Versicherungsprämien, Drittgebühren und gesondert vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht im Betreuungsbeitrag enthalten. Bestehende Verträge bleiben unverändert.

Reconnected Verbunden

Monatliche Zahlung
CHF 0
Jährliche Vorauszahlung
CHF 0

Deine Versicherungen. Einfach und übersichtlich. Ohne Betreuungsgebühr.

Reconnected Wirkung

Monatliche Zahlung
CHF 29
Jährliche Vorauszahlung
CHF 290

Mehr für dich. Mehr für andere. Persönliche Begleitung für deine finanzielle Zukunft.

Reconnected Business

Monatliche Zahlung
Auf Anfrage
Jährliche Vorauszahlung
Auf Anfrage

Individuelle Lösungen. Persönlich abgestimmt.

5.6 Reconnected Verbunden umfasst die vereinbarte Versicherungsübersicht, Fristenunterstützung, Organisation von Unterlagen und Fristen für eigene Anliegen, Finanz- und Budgetorientierung, einen persönlichen Ansprechpartner sowie frei zugängliches Wissen. Für Wirkung sind zusätzlich ein persönlicher Finanzcoach und eine jährliche private Steuererklärung durch einen Fachpartner vorgesehen. Der Steuerpartner ist noch nicht eingerichtet; derzeit sind nur unverbindliche Anfragen möglich. Die geplante Steuerleistung ist bis zu ihrer ausdrücklichen vertraglichen Bestätigung nicht verfügbar. Partner, betreuter Personenkreis, benötigte Unterlagen und enthaltene Steuerleistungen werden vor Abschluss festgehalten. Komplexe Fälle und Zusatzarbeiten werden nur nach vorgängiger Zustimmung separat offeriert.

5.6a Zur Betreuung zählen die vereinbarte Administration, Vor- und Nachbereitung sowie Korrespondenz. Bei Schadenfällen umfasst sie Anmeldungshilfe, Abklärungen und administrative Begleitung. Erforderliche Vollmachten sind separat zu erteilen. Nicht enthalten sind streitige Rechtsvertretung und Garantien für Deckung oder Leistungen Dritter.

5.7 Business umfasst ausschliesslich die individuell bestätigten Leistungen. Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Treuhand oder Steuerarbeiten für Unternehmen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht enthalten.

5.8 Der Zugang zu einer Kundenapp ist nur Vertragsbestandteil, wenn die konkrete App und der Zugang ausdrücklich bestätigt wurden. Eine allgemeine Erwähnung eines geplanten digitalen Angebots ist keine Leistungszusage.

5.9 Bei fortlaufender Partnerschaft ist jedes siebte Vertragsjahr kostenlos (7., 14., 21. Vertragsjahr und danach jeweils alle sieben Jahre). Die vereinbarten Paketleistungen bleiben im kostenlosen Jahr bestehen. Gesondert vereinbarte Zusatzleistungen und Drittgebühren sind davon nicht umfasst.

6 Mitwirkung und Verantwortung der Kundschaft

6.1 Die Kundschaft liefert erforderliche Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig, prüft Entwürfe und meldet Änderungen. Originale werden nur auf Aufforderung eingereicht.

6.2 Sie bleibt für Entscheidungen, Erklärungen, Fristen, Zahlungen, Steuerangaben und Vertragsabschlüsse verantwortlich. Eine Fristenverantwortung entsteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme.

6.3 Wer Daten Dritter übermittelt, bestätigt seine Berechtigung und deren Information; erforderliche ausdrückliche Einwilligungen für besonders schützenswerte Daten sind einzuholen.

6.4 Zugangsdaten und elektronische Dokumente sind angemessen zu schützen; vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.

7 Betreuungskapazität und angemessener Aufwand

7.1 Das Abonnement umfasst die bestätigten Leistungen und keine unbegrenzte Arbeitszeit. Leistungsgrenzen werden vor Abschluss transparent vereinbart; nicht bestätigte Stundenlimiten werden nicht nachträglich einseitig eingeführt.

7.2 Ausserordentlicher Aufwand umfasst insbesondere Neuaufbereitungen, umfangreiche Nachforschungen, grosse oder ungeordnete Dokumentenmengen, dringliche Arbeiten ausserhalb üblicher Geschäftszeiten sowie komplexe Unternehmens-, Auslands- oder Verfahrenssachverhalte.

7.3 Zusatzaufwand ausserhalb der vereinbarten Leistungen wird vorgängig erläutert und nur mit Zustimmung ausgeführt und verrechnet. Ohne Zustimmung wird der weitere Umfang gemeinsam geklärt oder eine geeignete Fachperson beigezogen.

7.4 Termine sollen bis 48 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Allfällige Kosten bei späterer Absage oder Nichterscheinen bedürfen einer vorgängig ausdrücklich mitgeteilten Vereinbarung; ohne eine solche wird keine pauschale Gebühr erhoben. Wichtige Gründe und nachgewiesene Notfälle werden berücksichtigt.

8 Preise Zahlung und Zahlungsverzug

8.1 Es gelten die bestätigten Gesamtpreise in Schweizer Franken einschliesslich einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer und obligatorischer Zuschläge. Separat vereinbarte Zusatzleistungen und Drittgebühren werden vorab ausgewiesen.

8.2 Für Wirkung ist eine monatliche Zahlung von CHF 29 oder eine einmalige Jahresvorauszahlung von CHF 290 vorgesehen. Aktuell sind nur unverbindliche Anfragen möglich. Ein kostenpflichtiger Abschluss und eine Zahlungsfreigabe setzen bestätigte Leistungen und Vertragsbedingungen voraus. Eine wiederkehrende Abbuchung wird gegebenenfalls vor der Zahlungsfreigabe ausdrücklich bestätigt. Bei einer einmaligen Jahreszahlung wird die nächste Jahreszahlung separat vereinbart. Für bestehende Privat- und Familie-Verträge gelten die individuell bestätigten Preise und Bedingungen weiter. Reconnected Advisory speichert keine vollständigen Zahlungsinstrumentdaten.

8.3 Nach fehlgeschlagener Zahlung erhält die Kundschaft eine angemessene Nachfrist. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Leistungen ausgesetzt werden; gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und notwendige Inkassokosten bleiben vorbehalten.

8.4 Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt. Eine wesentliche Erhöhung berechtigt zur Kündigung auf den Änderungszeitpunkt.

8.5 Die veröffentlichten neuen Preise ändern bestehende Verträge nicht automatisch. Für deren Änderung gilt die vereinbarte Änderungsregelung.

9 Laufzeit Kündigung und Folgen der Beendigung

9.1 Die Kundschaft kann innert 14 Tagen ab Vertragsabschluss in Textform zurücktreten, sofern noch keine Leistung bezogen wurde. Bezahlte Beiträge werden vollständig erstattet.

9.2 Mit dem Bezug einer Leistung innerhalb dieser Frist entfällt das vertragliche Rücktrittsrecht; zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

9.3 Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestvertragsdauer und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende einer monatlichen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine jährliche Vorauszahlung ändert die Kündbarkeit nicht; die Abrechnung erfolgt nach Ziffer 9.7.

9.4 Die Kündigung ist mindestens per E-Mail oder über eine angebotene Websitefunktion möglich und wird in Textform bestätigt.

9.5 Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei schweren oder wiederholten Vertragsverletzungen, Missbrauch, Täuschung, unzumutbaren Interessenkonflikten, regulatorischen Hindernissen oder fortgesetztem Zahlungsverzug nach Mahnung.

9.6 Soweit Auftragrecht anwendbar ist, bleibt die jederzeitige Beendigung nach Art. 404 OR vorbehalten. Bei Beendigung zur Unzeit gelten die gesetzlichen Schadenersatzregeln; eine pauschale Strafzahlung wird nicht geschuldet.

9.7 Bei Vertragsende werden erbrachte Leistungen und fällige Drittgebühren abgerechnet. Vorauszahlungen für spätere Zeiträume werden anteilig erstattet, soweit keine bereits bezogene pauschale Jahresleistung oder ein zulässiger Gegenanspruch entgegensteht. Doppelverrechnung ist ausgeschlossen.

9.8 Auf Wunsch werden bereitgestellte Dokumente in gängigem Format herausgegeben, soweit Aufbewahrungspflichten, Rechte Dritter oder unverhältnismässiger Aufwand nicht entgegenstehen. Originale werden zurückgegeben; Kopien nach dem Löschkonzept behandelt.

9.9 Produktverträge bleiben vom Abonnement unabhängig: Dessen Kündigung beendet keine Versicherung, und die Kündigung einer Versicherung beendet nicht automatisch das Abonnement.

10 Vertriebs und Fachpartner

10.1 Reconnected Advisory darf unabhängige Fach- und Dienstleistungspartner beiziehen, insbesondere für Treuhand, Steuern, IT, Hosting, Kommunikation, Zahlung und Dokumente. Auftragsbearbeiter werden angemessen ausgewählt und verpflichtet.

10.2 Kontaktdaten gehen an Vertriebs-, Broker- oder Versicherungsvermittlungspartner nur nach vorgängiger Information über Empfänger und Zweck sowie ausdrücklicher Einwilligung oder anderer gesetzlicher Grundlage.

10.3 Diese Einwilligung ist für das reine Abonnement freiwillig und jederzeit für die Zukunft widerrufbar; frühere rechtmässige Bearbeitungen bleiben unberührt.

10.4 Für selbstständige Leistungen eines von der Kundschaft beauftragten Partners haftet Reconnected Advisory nicht, wohl aber nach Gesetz für eigene unsorgfältige Auswahl, falsche Zusicherungen oder unzulässige Datenweitergabe.

11 Vergütungen Provisionen und Interessenkonflikte

11.1 Die Betreuung wird primär durch Abonnement- und Dienstleistungsentgelte finanziert. Reconnected Advisory oder Partner können im Zusammenhang mit Kontaktvermittlung oder Kooperation gesetzlich zulässige Provisionen, Bestandesentschädigungen, Tippgebervergütungen oder andere Vorteile erhalten.

11.2 Art, Herkunft, Berechnungsgrundlage und soweit bestimmbar Höhe oder Bandbreite werden vor dem relevanten Entscheid offengelegt, wenn ein Interessenkonflikt oder eine Informationspflicht besteht. Zusätzliche Auskunft erfolgt auf begründete Anfrage, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

11.3 Könnten Drittvergütungen rechtlich der Kundschaft zustehen, entscheidet diese erst nach informierter Offenlegung über einen Verzicht. Ein pauschaler Vorausverzicht ohne ausreichende Information wird nicht beansprucht.

11.4 Eine Provisionsgutschrift besteht nur bei vorgängiger schriftlicher Zusage und nach definitivem Eingang. Sie kann um nachgewiesene Rückbelastungen, Storni, Abgaben und vereinbarte Bearbeitungskosten korrigiert werden; zwingendes Recht und Produktvorgaben bleiben vorbehalten.

11.4a Provisionen können zeitversetzt, etwa über drei Jahre, ausbezahlt und bei Aufhebung, Reduktion, Sistierung oder Prämienfreistellung zurückbelastet werden. Dieses Risiko trägt grundsätzlich der Empfänger und wird durch diese AGB nicht auf die Kundschaft übertragen.

11.4b Eine Rückforderung tatsächlich gutgeschriebener Anteile setzt eine separate transparente Vereinbarung über Mechanik, Zeitraum, Berechnung und Höchstbetrag sowie eine nachgewiesene und gesetzlich zulässige Rückbelastung voraus.

11.5 Vergütungen an Vertriebs-, Empfehlungs- oder Kooperationspartner stammen aus Mitteln von Reconnected Advisory, erhöhen den Abonnementpreis nicht und erfolgen nur unter zulässiger Datenbearbeitung.

11.6 Wesentliche Interessenkonflikte werden organisatorisch begrenzt, offengelegt oder die betreffende Tätigkeit wird abgelehnt.

12 Mittelverwendung und Finanzierungsphilosophie

12.1 Als interne Geschäftsphilosophie sieht Reconnected Advisory 10 Prozent sämtlicher Einnahmen für gemeinnützige Zwecke vor. Die verbleibenden 90 Prozent werden zu gleichen Teilen für langfristige Projekte und das Unternehmen vorgesehen, entsprechend je 45 Prozent der gesamten Einnahmen. Grundlage sind Provisionen, Courtagen und Honorare einschliesslich Abonnementzahlungen.

12.2 Veröffentlichte Prozentwerte, Erstlingsfrucht, Projektanteile oder soziale Ziele sind anpassbare interne Leitlinien, keine treuhänderische Zweckbindung, Spenden- oder Renditezusage und kein individuelles Forderungsrecht. Wirkungsberichte erfolgen nach bestem Wissen, ohne Revision oder Garantie. Die Wahl eines Unterstützungsbereichs begründet insbesondere keinen Anspruch auf eine Spendenbescheinigung.

12.3 Abonnementzahlungen werden Vermögen von Reconnected Advisory. Ausdrücklich zur Weiterleitung bestimmte Kundengelder werden nur aufgrund einer separaten Vereinbarung entgegengenommen.

13 Datenschutz und Ermächtigung zur Datenerhebung

13.1 Reconnected Advisory bearbeitet Personendaten nach Schweizer Datenschutzrecht. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Datenkategorien, Zwecken, Empfängern, Auslandbekanntgaben, Aufbewahrung, Sicherheit und Betroffenenrechten enthält die separate Datenschutzerklärung.

13.2 Bearbeitet werden können insbesondere Identitäts-, Kontakt-, Familien-, Haushalts-, Vertrags-, Versicherungs-, Steuer-, Einkommens-, Vorsorge-, Vermögens-, Zahlungs-, Kommunikations- und Dokumentendaten sowie, soweit erforderlich und zulässig, Gesundheitsdaten.

13.3 Zwecke sind insbesondere Vertragsanbahnung und -erfüllung, Administration, Kommunikation, Termine, Abrechnung, Dokumentation, Qualität, Sicherheit, Betrugsprävention und gesetzliche Pflichten. Kontaktvermittlung und elektronische Werbung erfolgen nur mit erforderlicher Zustimmung.

13.4 Reconnected Advisory darf bei ausdrücklich bezeichneten Versicherern, Krankenkassen, Vorsorgeeinrichtungen, Behörden, Arbeitgebern, Treuhändern oder anderen Stellen zwecknotwendige Auskünfte und Unterlagen einholen. Dies ist keine Generalvollmacht; erforderliche besondere Vollmachten werden separat erteilt.

13.5 Besonders schützenswerte Daten werden nur erforderlich, rechtmässig und mit ausdrücklicher, informierter und zweckbezogener Einwilligung bearbeitet, soweit diese nötig ist.

13.6 Daten dürfen an sorgfältig ausgewählte Auftragsbearbeiter und mit Einwilligung an bezeichnete Partner bekanntgegeben werden. Auslandbekanntgaben erfolgen nur in zulässige Staaten oder mit geeigneten Garantien gemäss Datenschutzerklärung.

13.7 Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie Zwecke, Vertragsabwicklung, Beweissicherung, gesetzliche Pflichten oder überwiegende berechtigte Interessen es erfordern, danach gelöscht oder anonymisiert.

13.8 Betroffenenrechte, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Herausgabe, Einschränkung und Widerruf für die Zukunft, können unter angemessener Identitätsprüfung über [email protected] ausgeübt werden.

13.9 Sensible Dokumente sind über die bezeichneten sicheren Kanäle zu übermitteln; elektronische Kommunikation birgt trotz Schutzmassnahmen Risiken.

14 Vertraulichkeit

14.1 Nicht öffentliche Kundeninformationen werden vertraulich und nur soweit erforderlich, freigegeben, gesetzlich erlaubt oder angeordnet weitergegeben. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus; gesetzliche Melde-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

15 Haftung

15.1 Für Absicht und grobe Fahrlässigkeit haftet Reconnected Advisory unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit zulässig, auf vorhersehbare unmittelbare Schäden begrenzt. Personenschäden und zwingende Haftung bleiben unberührt.

15.2 Keine Haftung besteht für Nachteile aus falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben, eigenmächtigen Entscheidungen, nicht befolgten Hinweisen, höherer Gewalt, Störungen ausserhalb des Einflussbereichs oder selbstständigen Handlungen Dritter.

15.3 Für individuelle steuerliche, rechtliche, versicherungsmedizinische oder anlagebezogene Entscheide sind zuständige Fachpersonen oder Behörden beizuziehen; allgemeine Informationen sind keine Garantie.

15.4 Die gesetzliche Haftung für Hilfspersonen und das Verbot eines Ausschlusses für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.

16 Kommunikation elektronische Signaturen und Nachweise

16.1 Mitteilungen dürfen an die zuletzt gemeldeten Post- oder E-Mail-Adressen erfolgen; die Kundschaft hält ihre Kontaktdaten aktuell.

16.2 Elektronische Bestätigungen, Zustimmungsschaltflächen, protokollierte Bestellungen und elektronische Signaturen dienen als Nachweis, soweit keine besondere Form vorgeschrieben ist.

16.3 Elektronische Werbung erfolgt nur nach den geltenden Regeln. Ihre Abmeldung beendet weder das Abonnement noch notwendige Vertragskommunikation.

17 Änderungen der AGB

17.1 Sachlich begründete AGB-Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt. Verschlechtern sie die Rechtsposition wesentlich, ist eine Kündigung auf das Inkrafttreten möglich.

17.2 Schweigen gilt nur bei rechtlicher Zulässigkeit und deutlichem Hinweis auf Änderung, Frist und Rechtsfolgen als Zustimmung.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen berühren die übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion wird nur soweit zulässig beansprucht.

18.2 Es gilt Schweizer Recht, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

18.3 Zuständig sind die staatlichen Gerichte am Sitz von Reconnected Advisory, soweit kein zwingender Gerichtsstand, insbesondere für Konsumenten, vorgeht.

18.4 Vor einem Gerichtsverfahren bemühen sich die Parteien um direkte Klärung, ohne gesetzliche Rechte oder Fristen einzuschränken.

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