Individuelle Prämienverbilligung
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, kann je nach Kanton Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben. Der Anspruch richtet sich nach kantonalen Regeln, insbesondere Einkommen und Vermögen beziehungsweise Steuerdaten. Die gesetzlichen OKP-Leistungen bleiben gleich.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Familie hat ein geringes massgebendes Einkommen. Der Kanton gewährt einen Zuschuss zur Grundversicherungsprämie, der die monatliche Belastung reduziert.
Worauf du achten solltest
Verfahren und Zuständigkeit unterscheiden sich: Manche Kantone prüfen automatisch, in anderen ist ein Antrag nötig. Nicht immer ist die Wohngemeinde zuständig. Fristen und Unterlagen beachten.
Unsere Empfehlung
Jährlich bei der zuständigen kantonalen Stelle prüfen, ob ein Anspruch besteht, besonders nach Einkommensänderungen oder Familienzuwachs.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
