Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen?
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Für Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse gilt 2026 ein Höchstbetrag von CHF 7’258; 2027 steigt er auf CHF 7’373. Ohne Anschluss an eine zweite Säule sind bis zu 20 % des massgebenden Erwerbseinkommens möglich, höchstens CHF 36’288 im Jahr 2026 und CHF 36’864 im Jahr 2027.
Beispiel aus dem Alltag
Mit Pensionskasse und einer Einzahlung von CHF 7’258 im Jahr 2026 kannst du grundsätzlich den gesamten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ohne Pensionskasse und mit CHF 80’000 massgebendem Erwerbseinkommen beträgt die Grenze 20 %, also CHF 16’000.
Worauf du achten solltest
Nachträgliche Einkäufe sind erstmals 2026 für Beitragslücken ab 2025 möglich, unter gesetzlichen Voraussetzungen. Unter anderem muss der ordentliche Jahresbeitrag im Einkaufsjahr voll einbezahlt sein. Lücken vor 2025 können mit dieser Regelung nicht nachgezahlt werden.
Unsere Empfehlung
Prüfe vor Jahresende deinen zulässigen Maximalbetrag, den aktuellen Einzahlungsstand und den Buchungstermin. Bei unregelmässigem Einkommen plane deine Einzahlungen flexibel.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
