Angestellt oder selbstständig: Was gilt?
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Angestellte mit Pensionskassenanschluss nutzen die kleine 3a-Limite. Erwerbstätige ohne Pensionskasse – häufig Selbstständigerwerbende – können die einkommensabhängige grosse Limite nutzen. Eine Selbstständigkeit bedeutet aber nicht automatisch, dass keine zweite Säule besteht.
Beispiel aus dem Alltag
Eine selbstständig erwerbende Person ohne BVG-Anschluss erzielt CHF 100’000 massgebendes Einkommen und darf 2026 bis zu CHF 20’000 in die 3a einzahlen. Ist sie freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, gilt grundsätzlich die kleine Limite.
Worauf du achten solltest
AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und der tatsächliche Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung sind entscheidend. Wer kein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielt, kann grundsätzlich keine 3a-Beiträge leisten. Auch Bezügerinnen und Bezüger von Taggeldern der schweizerischen Arbeitslosenversicherung können beitragsberechtigt sein.
Unsere Empfehlung
Prüfe als Unternehmerin oder Unternehmer zusätzlich deinen Schutz bei Invalidität und Tod: Ohne Pensionskasse können neben der Altersvorsorge wesentliche Risikolücken bestehen.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
