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Säule 3a und 3b

Angestellt oder selbstständig: Was gilt?

2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung

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Das Wichtigste

Angestellte mit Pensionskassenanschluss nutzen die kleine 3a-Limite. Erwerbstätige ohne Pensionskasse – häufig Selbstständigerwerbende – können die einkommensabhängige grosse Limite nutzen. Eine Selbstständigkeit bedeutet aber nicht automatisch, dass keine zweite Säule besteht.

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Beispiel aus dem Alltag

Eine selbstständig erwerbende Person ohne BVG-Anschluss erzielt CHF 100’000 massgebendes Einkommen und darf 2026 bis zu CHF 20’000 in die 3a einzahlen. Ist sie freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, gilt grundsätzlich die kleine Limite.

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Worauf du achten solltest

AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und der tatsächliche Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung sind entscheidend. Wer kein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielt, kann grundsätzlich keine 3a-Beiträge leisten. Auch Bezügerinnen und Bezüger von Taggeldern der schweizerischen Arbeitslosenversicherung können beitragsberechtigt sein.

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Unsere Empfehlung

Prüfe als Unternehmerin oder Unternehmer zusätzlich deinen Schutz bei Invalidität und Tod: Ohne Pensionskasse können neben der Altersvorsorge wesentliche Risikolücken bestehen.

Quellen & Einordnung

Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.

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