Bruttolohn ist nicht steuerbares Einkommen
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Für die Einkommenssteuer ist das steuerbare Einkommen massgeblich. Es ergibt sich aus den steuerbaren Einkünften nach den zulässigen Abzügen. Bund und Kantone kennen unterschiedliche Abzüge; deshalb können ihre steuerbaren Einkommen voneinander abweichen.
Beispiel aus dem Alltag
Auf deinem Lohnausweis steht ein Nettolohn. Für die Steuerberechnung kommen beispielsweise weitere steuerbare Einkünfte hinzu; zulässige Berufskosten oder Vorsorgebeiträge werden abgezogen. Das Ergebnis ist nicht automatisch der Betrag auf dem Lohnausweis.
Worauf du achten solltest
Ein Steuerrechner benötigt genau die Einkommensart, nach der er fragt. Nettolohn und steuerbares Einkommen sind nicht austauschbar. Bereits berücksichtigte Abzüge dürfen nicht ein zweites Mal abgezogen werden.
Unsere Empfehlung
Halte den Lohnausweis und deine letzte Steuerberechnung bereit. Prüfe die aktuelle Wegleitung deines Wohnkantons und übernimm für Bund und Kanton jeweils die passende Bemessungsgrundlage.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
