Säule 3a: heute abziehen, später beziehen
2 Minuten Lesezeit · Allgemeine Orientierung
Das Wichtigste
Zulässige Beiträge an die gebundene Säule 3a können innerhalb des persönlichen Beitragsrahmens vom Einkommen abgezogen werden. Die spätere Kapitalauszahlung wird gesondert besteuert. Die Entlastung heute hängt vom Wohnort, Einkommen und den übrigen Verhältnissen ab.
Beispiel aus dem Alltag
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent entspricht ein abzugsfähiger Beitrag von CHF 1’000 näherungsweise CHF 250 weniger Einkommenssteuer. Das ist ein vereinfachtes Beispiel, keine persönliche Steuerberechnung.
Worauf du achten solltest
Das Geld ist grundsätzlich gebunden. Die heutige Steuerersparnis allein sagt deshalb nicht, ob eine Lösung zu dir passt. Beitragsberechtigung, Gebühren, Anlage- oder Versicherungsrisiken und spätere Bezugssteuern gehören zur Entscheidung.
Unsere Empfehlung
Prüfe zuerst deine Liquiditätsreserve und deinen zulässigen Beitrag. Vergleiche danach die Steuerbelastung mit und ohne Einzahlung und plane den späteren Bezug mit ein.
Quellen & Einordnung
Redaktioneller Stand: 11. Oktober 2026. Die Inhalte erklären allgemeine Grundlagen. Für deinen Fall sind die geltenden Regeln und deine Vertragsbedingungen massgebend.
